21.09.2021 - 6.3 Satzung der Stadt Dassow zum Erlass einer Verän...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

Auf Grund der §§14 und 16 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 40 für die Ortslage Rosenhagen an der „Straße des Friedens“ zur Sicherung der Planungsziele als Satzung.Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0