03.05.2022 - 6.1 Anbringen von Zusatzzeichen mit dem niederdeuts...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Dazu sprechen Herr Callies und Herr Stickel.

Der Bauausschuss einigt sich darüber, dass Ortstafeln im gesamten Stadtgebiet nur nach Erfordernis erneuert und dann entsprechend der STVO beschriftet werden. Dazu sind im Haushalt entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

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Beschluss:

Die Stadt Schönberg beschließt nachfolgende Zusatzzeichen mit der niederdeutschen Ortsbezeichnung unter der Ortstafel anzubringen:

Schönberg - Schönbarg

Petersberg -  Petersbarg

Klein Bünsdorf – Lütten Bünsdörp

Groß Bünsdorf – Groten Bünsdörp

Retelsdorf – Retelsdörp

 

Alle anderen Ortsteilnamen bleiben.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde auf Anordnung der Verkehrszeichen 310 der StVO zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

3

3

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage