19.10.2023 - 6.1 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - Über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Haberkorn gibt einige Erläuterungen zur Vorlage.

Herr Berger äußert seine Bedenken gegenüber dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes.

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Beschluss:

Die Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die Aufgaben, hier Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, gem. § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt zu übertragen. Die Kosten werden je Einwohner berechnet bzw. umgelegt, diese betragen 0,45 €/ Einw. (10 %). Gemeinden die bereits eine Machbarkeitsstudie zur Energie und Wärmeplanung erstellt haben, bei denen wird diese berücksichtigt und eingearbeitet.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimme

Enthaltung/en

6

1

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beantragung der kommunalen Wärmeplanung nicht mehr möglich, da Portal geschlossen wurde aufgrund der Bundeshaushaltssperre.