23.05.2024 - 8.1 Überprüfung der Verteilung der kalkulierten Ges...

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Wortprotokoll

Aus der Diskussion und Beratung unter TOP 4.5 ergibt sich folgende Anfrage an die Amtsverwaltung:

Die Gemeindevertretung bittet um die Überprüfung der Art der Verteilung der kalkulierten Verwaltungsgebühren entsprechend der Anlage zur 3. Satzungsänderung Punkt A.3 Gesamtkosten 71.921,38 €.

Es besteht folgende Auffassung:

Die Verteilung erfolgt bisher, wie unter Punkt B der Kalkulation aufgeführt, über die jeweiligen Flächenanteile der amtsangehörigen Gemeinden.

Somit entfallen auf den Flächenanteil der Gemeinde Siemz-Niendorf mit 2.433,2967 ha von insgesamt 25.311,0005 ha (aller amtsangehörigen Gemeinden) ein Anteil an den Gesamtverwaltungsgebühren (T€ 71,9) von T€ 6.9.

Würde man diese Verteilung anhand der Anzahl der erstellten Bescheide je Gemeinde vornehmen, würde sich für die Gemeinde Siemz-Niendorf ein geringerer Anteil an den Gesamtverwaltungskosten ergeben.

 

Rechenbeispiel:

 Anzahl der Bescheide für das Jahr 2022 Siemz-Niendorf:     283

 Anzahl Bescheide aller amtsangehörigen Gemeinden 2022: 5.987

 somit ergeben sich T€ 3,4 anteilige Verwaltungsgebühren

 

Frau und Herr Klamt sind der Überzeugung, dass die Verteilung anhand der Anzahl der Bescheide gerechter wäre und möchten eine Aufhebung der beschlossenen Satzung herbeiführen.

Anmerkung der Verwaltung:

Bei einer Verteilung der Gesamtverwaltungskosten (T€ 71,9) nach Anzahl der Bescheide je Gemeinde, bedeutet das dann auch eine Verteilung des Gemeindeanteils anhand der erstellten Bescheide für die Gemeinde selbst.

Für die Gemeinde Siemz-Niendorf bedeutet das dann konkret: Beispiel Zahlen von 2022:

 

momentane Berechnung nach anteiliger Fläche:

Verwaltungsgebühren von:    T€ 6,9

Gesamtfläche der Gemeinde Siemz-Niendorf: 2.433,2967 ha

Verwaltungsgebühren je ha:    2,85 €/ha (1 ha=10.000 m²)

Beispiel Wohnbaufläche 1.000 m²:   0,1 ha*2,85 €/ha=0,285 € Verwaltungsgebühr

 

Berechnung nach Anzahl der Bescheide:

Die Verwaltungskosten nach Anteil an Gesamtbescheiden: T€ 3,4

Anzahl der Bescheide 2022:      283 Bescheide

Verwaltungsgebühr je Bescheid:     12,01 €/Bescheid

     (unabhängig von der Größe der Fläche)

Beispiel Wohnbaufläche 1.000 m²:    12,01 € Verwaltungsgebühr