23.05.2024 - 8.1 Überprüfung der Verteilung der kalkulierten Ges...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
- Datum:
- Do., 23.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Aus der Diskussion und Beratung unter TOP 4.5 ergibt sich folgende Anfrage an die Amtsverwaltung:
Die Gemeindevertretung bittet um die Überprüfung der Art der Verteilung der kalkulierten Verwaltungsgebühren entsprechend der Anlage zur 3. Satzungsänderung Punkt A.3 Gesamtkosten 71.921,38 €.
Es besteht folgende Auffassung:
Die Verteilung erfolgt bisher, wie unter Punkt B der Kalkulation aufgeführt, über die jeweiligen Flächenanteile der amtsangehörigen Gemeinden.
Somit entfallen auf den Flächenanteil der Gemeinde Siemz-Niendorf mit 2.433,2967 ha von insgesamt 25.311,0005 ha (aller amtsangehörigen Gemeinden) ein Anteil an den Gesamtverwaltungsgebühren (T€ 71,9) von T€ 6.9.
Würde man diese Verteilung anhand der Anzahl der erstellten Bescheide je Gemeinde vornehmen, würde sich für die Gemeinde Siemz-Niendorf ein geringerer Anteil an den Gesamtverwaltungskosten ergeben.
Rechenbeispiel:
Anzahl der Bescheide für das Jahr 2022 Siemz-Niendorf: 283
Anzahl Bescheide aller amtsangehörigen Gemeinden 2022: 5.987
somit ergeben sich T€ 3,4 anteilige Verwaltungsgebühren
Frau und Herr Klamt sind der Überzeugung, dass die Verteilung anhand der Anzahl der Bescheide gerechter wäre und möchten eine Aufhebung der beschlossenen Satzung herbeiführen.
Anmerkung der Verwaltung:
Bei einer Verteilung der Gesamtverwaltungskosten (T€ 71,9) nach Anzahl der Bescheide je Gemeinde, bedeutet das dann auch eine Verteilung des Gemeindeanteils anhand der erstellten Bescheide für die Gemeinde selbst.
Für die Gemeinde Siemz-Niendorf bedeutet das dann konkret: Beispiel Zahlen von 2022:
momentane Berechnung nach anteiliger Fläche:
Verwaltungsgebühren von: T€ 6,9
Gesamtfläche der Gemeinde Siemz-Niendorf: 2.433,2967 ha
Verwaltungsgebühren je ha: 2,85 €/ha (1 ha=10.000 m²)
Beispiel Wohnbaufläche 1.000 m²: ≙ 0,1 ha*2,85 €/ha=0,285 € Verwaltungsgebühr
Berechnung nach Anzahl der Bescheide:
Die Verwaltungskosten nach Anteil an Gesamtbescheiden: T€ 3,4
Anzahl der Bescheide 2022: 283 Bescheide
Verwaltungsgebühr je Bescheid: 12,01 €/Bescheid
(unabhängig von der Größe der Fläche)
Beispiel Wohnbaufläche 1.000 m²: 12,01 € Verwaltungsgebühr
