23.05.2024 - 8.2 Satzungsänderung unabhängig von den anderen amt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
- Datum:
- Do., 23.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Hervorgehend aus der Diskussion unter TOP 8.1 bittet Herr Dr. Sommerfeld das Amt um Klärung der Frage, ob es bei einer Änderung der Verteilungsart der Gesamtverwaltungsgebühren zur Folge hätte, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden auch ihre Satzungen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine ändern müssten oder nur die Gemeinde Siemz-Niendorf allein ihre Satzung ändern könnte.
Herr Dr. Sommerfeld macht deutlich, dass sich bei unterschiedlicher Verteilung der Verwaltungsgebühren der amtsangehörigen Gemeinden eine Deckungslücke ergeben würde.
Anmerkung der Verwaltung:
Alle amtsangehörigen Gemeinden müssten ihre Satzungen analog der Gemeinde Siemz-Niendorf anpassen. Würde nur die Gemeinde Siemz-Niendorf ihre Satzung anpassen, verbleibt eine Deckungslücke von T€ 3,5 (momentaner Stand).
Diese Gebühren können nicht auf die anderen Gemeinden umgelegt werden und verbleiben unweigerlich bei der Gemeinde Siemz-Niendorf.
Heißt dann also bei der Verteilung der Gebühren nach Anzahl der Bescheide:
T€ 6,9 / 283 Bescheide= 24,50 €/Bescheid (unabhängig von der Größe der Fläche)
