19.09.2024 - 8 Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung des Winter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 15.11.2024
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Haberkorn informiert über den Sachverhalt.
Frau Marquardt hinterfragt den Begriff „Gehweg“ und wer für welche Gehwege verantwortlich ist. Hierzu antwortet Frau Haberkorn.
Weiterhin möchte sie wissen, wer grundsätzlich für den Winterdienst/Leerung der Papierkörbe an den Bushaltestellen Ollndorf und Eulenkrug verantwortlich ist, da diese beide an der Landesstraße liegen.
Hierzu wird das Amt um Auskunft gebeten.
Anmerkung:
Zuständig ist die Landesstraßenmeisterei. Der Sachbearbeiter des Amtes hat mit der Straßenmeisterei telefoniert, diese bittet um Entschuldigung, dass in diesem Jahr die Reinigung eher schleppend stattgefunden hat.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf fasst den Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung des Winterdienstes in der Gemeinde Siemz-Niendorf und den Ortsteilen Niendorf, Bechelsdorf; Ollndorf; Törpt; Groß Siemz; Klein Siemz; Torisdorf und Lindow auf den gemeindlichen Straßen und Gehwegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Auftragsvergabe wird an das Amt Schönberger Land delegiert.
