26.05.2020 - 5.4 StVO-Novelle vom 28.04.2020 - Seitenabstand zu ...

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Wortprotokoll

Herr Fenner berichtet von der aktuellen Novelle der StVO, insbesondere von der Konkretisierung des erforderlichen Seitenabstandes beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Fußgängern und Radfahrern.

Er übergibt das Wort an Herrn Priewe, der gebeten wird aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen die Bedeutungen und Auswirkungen der Novelle zu erläutern. Hierzu spricht Herr Priewe ausführlich.

 

Im Ergebnis wird festgehalten, dass eine Vielzahl der öffentlichen Straßen und Wegen nicht die erforderliche Breite zum gesetzeskonformen Überholen nach der StVO haben. Es wird daher zukünftig notwendig werden, entsprechende Radwege im Stadtgebiet zu bauen. Hierzu sprechen Frau Pahl, Herr Priewe und Herr Fenner.

 

Der Landkreis NWM als zuständige Straßenverkehrsbehörde soll um Stellungnahme zur Umsetzung der StVO-Novelle ersucht werden.