18.06.2020 - 6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Korn berichtet wie folgt: Die Stadtvertretung Schönberg hat im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung am 14.05.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Die Stadt Schönberg beschließt, grundsätzlich den Verkauf des Flurstückes 087/013 der Fl. 2, Gemarkung Schönberg. Zur Wertermittlung ist der Gutachterausschuss des LK NWM oder ein bestellter Sachverständiger zu beauftragen.

 

Die Stadtvertretung Schönberg fasst für die Ortslage Kleinfeld den Grundsatzbeschluss, dass keine Einleitung von Oberflächenwasser/Klärgrubenüberläufen von privaten Grundstücken in gemeindliche Teiche gestattet werden, da diese die Möglichkeit haben, sich an die öffentliche Entwässerungsanlage des ZVG anzuschließen.

 

Die Stadtvertretung beschließt, den Kaufantrag eines Interessenten abzulehnen und verweist die Beratung über eine Gesamtnutzung dieses Areals in den Bauausschuss. Der Kaufinteressent ist dementsprechend zu informieren.

 

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt einem Gestattungsvertrag für die Kabelverlegung „B-Plan Nr. 1 Sondergebiet Solarpark an der A 20 Siemz-Niendorf“ über diverse Grundstücke der Stadt Schönberg zu.

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, den Abschluss eines Pachtvertrages über das Flurstück 84/4 der Flur 2 der Gemarkung Schönberg ab dem 01.05.2020 zum Zwecke der Gebrauchs-/Nutzungsüberlassung zu.

 

Die Stadt Schönberg beschließt, den Abschluss eines städtebaulichen Rahmenvertrages zur Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau.

 

Die Stadt Schönberg bevollmächtigt den Bürgermeister der Stadt Schönberg, den Rahmenvertrag für Grün-Leistungen mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2020 zu den bisherigen Preisgestaltungen und ohne eine Änderung des Gesamtcharakters des bisherigen Auftrages fortzuführen. Die Einzelpositionen aus dem Rahmenvertrag werden je nach Notwendigkeit durch das Amt beauftragt.