18.06.2020 - 8 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Korn erteilt den anwesenden Besuchern das Wort.

Ein Bürger möchte gern wissen, wie es zu Erhöhung der Garagengebühren gekommen ist und wer dieses entschieden hat.

Hieraufhin teilt Herr Korn mit, dass der Beschluss im Hauptausschuss am 26.05.2020 erfolgt ist.

Herr Jonas aus Retelsdorf bekundet seinen Unmut über die Arbeit der Amtsverwaltung. Er habe bereits am 08.01.2020 eine Mängelanzeige zu einer städtischen Fläche mit Müll in die Verwaltung gegeben. Eine erneute Erinnerung sei am 23.03.2020 erfolgt. Erst am 18.05.2020 habe Frau S aus der Verwaltung ihre Zuständigkeit erkannt und die Sachbearbeitung aufgenommen.

Herr Bürgermeister Korn bittet Herrn Lehmann hierzu kurz zu erläutern.

Herr Lehmann sagt eine umgehende Prüfung des Vorganges zu.

Herr Jonas spricht ferner die beabsichtigte Umbenennung der Straße in Retelsdorf an. Hierzu teilt er mit, dass der Verwaltung am 21.03.2019 ein Schreiben zugegangen ist. Die Dorfgemeinschaft hat hier die Bezeichnung „Retelsdorf“ vorgeschlagen.

Herr Bürgermeister Korn teil hierzu mit, dass eine weitere Beratung der Benennung von Straßen heute auf der Tagesordnung behandelt wird. Der Vorschlag der Dorfgemeinschaft wird dabei berücksichtigt werden.

Herr Stickel bemängelt grundsätzlich, dass von der Amtsverwaltung keine Zwischen- oder Eingangsbenachrichtigungen erfolgen. Er hält diese Schriftstücke für erforderlich.

Herr Burmeister aus Kleinfeld spricht die Hausnummerierung in Kleinfeld an. Nach seiner Auffassung sollte die Nummerierung im Zusammenhang mit der Umbenennung der Straße neu aufgebaut werden.

Ferner schlägt Herr Burmeister vor, die vorhandenen Container am Feuerlöschteich umzusetzen.

Ein weiterer Bürger spricht noch einmal die Erhöhung der Garagengebühren an und weist daraufhin, dass hier eine Erhöhung um etwa 200 % erfolgt sei.

Herr Bürgermeister Korn erläutert nochmals den Vorgang. Hierzu ergänzen dann Herr Freitag und Herr Stickel.

Nach Auffassung des Bürgers waren die Erhöhungen nicht zulässig. Im konkreten Fall hätte eine Kündigung des Garagenmietvertrages erfolgen müssen.