26.01.2021 - 8.5 Spielplatz

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Nach Angaben des Amtes (Frau Koch) muss auf dem neu erstellten Spielplatz wöchentlich eine Sichtkontrolle durchgeführt werden.

 

 

 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

-          Die wöchentliche Sicht-Kontrolle kann durch eine geschulte Person aus der Ortslage durchgeführt werden. Sie umfasst vorwiegend die Bodenflächen (Sauberkeit, Stoßdämpfende Eigenschaften) und offensichtliche Beschädigungen an den Geräten.

-          Die quartalsweise Verschleiß- und Funktionskontrolle soll durch eine im Spielplatzbereich zertifizierte Firma (z.B. GaLaBau mit Spielplatzzulassung) erfolgen. Hier werden Vorranging die einzelnen Bauteile der Geräte auf Verschleiß (z.B. abgenutzte Teile an beweglichen Verbindungen) durch beklettern der Anlage/-n überprüft.

-          Die jährliche sicherheitstechnische Überprüfung ist nach den Vorgaben der DIN 1176 durch einen Sicherheitsingenieur durchzuführen.

-          Das Amt überwacht die vorschriftsmäßigen Kontrollen anhand der vorzulegenden Prüfprotokolle. Es beauftragt die Quartalskontrollen und die jährliche sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Sicherheitsingenieur und veranlasst Reparaturen.

-          Abstimmungen hierzu haben bereits mit dem Bürgermeister stattgefunden.