02.02.2021 - 6.1 Radwegebeleuchtung von Lüdersdorf nach Herrnburg

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Wortprotokoll

 

Der Bauausschuss bittet um die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung. Das Amt wird darum gebeten, die Zuständigkeit des Baulastträgers für diesen Weg zu ermitteln.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Baulastträger und Eigentümer des Grundstückes betreffend Radweg zwischen Lüdersdorf und Herrnburg ist das Straßenbauamt Schwerin. Zur Aufstellung einer Beleuchtung durch die Gemeinde Lüdersdorf wurde ein Antrag auf Zustimmung an das Straßenbauamt gestellt. Für die Beleuchtung ist dann die Gemeinde Lüdersdorf Baulastträger.