13.04.2021 - 4 Beantwortung von Fragen aus vorangegangenen Sit...

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Wortprotokoll

TOP 12 Anfrage Entwässerungsproblem der Straße in Sabow.

Dazu berichtet Frau Prahl, dass dieser Missstand durch die bisher noch nicht genehmigten Zufahrten, die durch die Grundstückseigentümer auf dem Grundstück Straße Eigentum der Stadt angelegt wurden, entstanden ist. Die Entwässerung der Straße in den vorher bestehenden Graben wurde unterbrochen bzw. der Graben wurde vollständig verfüllt. Derzeit ist der Zustand, dass das Wasser der Straße in der Bankette stehen bleibt bzw. auf die Grundstücke ungeführt abfließt. Die Errichtung einer Zufahrt bedarf nach Straßen - und Wegegesetz einer Zustimmung und Erlaubnis des Straßenbaulastträgers. Der Erlaubnisnehmer hat zur Errichtung einer Zufahrt alle erforderlichen baulichen Veränderungen anzuzeigen und den Auflagen und Forderungen Folge zu leisten. Dabei darf die Entwässerung der Straße nicht beeinträchtigt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Wasser der Straße nicht auf das private Grundstück abläuft bzw. das private Grundstück nicht auf das öffentliche Grundstück entwässert. Es bedarf weiterer Klärungsbedarf mit den Verursachern.

Herr Arnold erklärt sich bereit einen Ortstermin mit Eigentümern und Amt zu organisieren.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  Am 06.05.2021 findet der Ortstermin in Sabow statt. Der Bauausschuss wird über diesen informiert und berät über das weitere Vorgehen/Veranlassung.