28.09.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Dassow "nordwest...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 19.40 Uhr unterbrochen und Punkt 9.2 des nichtöffentlichen Teils wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgezogen. (Das Beratungsergebnis und die Beschlussempfehlung sind unter dem TOP 9.2 dargestellt).

Um 19.50 Uhr wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt und die öffentliche Sitzung wird mit der Beratung zum Tagesordnungspunkt 5.1 fortgesetzt.

 

Frau Pahl erläutert die Vorlage und Herr Matzke ergänzt den Beschluss um 2 Punkte aus der Beratung des Bauausschusses. Durch den Bauausschussvorsitzenden werden die Planungsziele noch einmal erläutert.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung billigt die Vorentwürfe des Planes und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24“ für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit folgenden Ergänzungen des Planwerks:

        für die Haupt- und Nebenwohnungen entweder je 2 Stellplätze oder zumindest 2+1 Stellplatz vorsehen

        Platz für Besucher-Parken auf dem Grundstück vorsehen (nur für Besucher der Bewohner des Grundstücks),

        erhaltenswerten Baumbestand sichern,

        alle Dach-Südseiten +-90° teilweise (zu ca. 50%) mit Solaranlagen versehen,

        Glasgiebel-Ausprägungen sinnvoll begrenzen,

        Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise vor Ort durchführen,

        Baufenster FlSt 65/1 und FlSt 65/2 in Breite und Tiefe anpassen.

        vom Grundstück 61 aus keine Ausfahrt zur Straße hin zulassen (dort soll eine Ausweichstelle für den Straßenverkehr hin).

        Gründächer für Carports/Garagen vorsehen,

        in der Festsetzung zu Einfriedungen heimische Gehölze /Hecken vorsehen

        Machbarkeitsprüfung und bei einer Machbarkeit Realisierung einer Allee-ähnlichen Baumanpflanzung beiderseits des Weges vom B26 bis zum Küstenradweg

        Alternativprüfung eines Herrenhauses in möglichst historischen Gutshaus-Stil innerhalb des WA 1 mit maximal 2 Vollgeschossen

  1. Der Vorentwurf des Planes und der zugehörigen Begründung sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  z. K. - Entscheidung erfolgt über die Stadtvertretung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1012172&SILFDNR=1000427&TOLFDNR=1012172&selfaction=print