26.10.2021 - 7.4 Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwickl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Sachverhalt entwickelt sich eine umfassende Diskussion.

Hierzu sprechen u.a. Frau Zacharias und Frau Strugalla-D´Costa die bereits jetzt schon bestehende Auslastung der vorhandenen Räumlichkeiten an. Die im Beschlussvorschlag aufgestellte Prognose beinhaltet nicht die künftigen Baugebiete der Gemeinde. Die daraus resultierende Entwicklung der sozialen Infrastruktur wurde nicht berücksichtigt, insofern ist die aufgestellte Prognose nicht richtig.

Herr Dr. Huzel erwähnt hierzu abschließend, dass es sich lediglich um den Stand aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse handelt, es schließt die künftige Entwicklung und Anpassung der sozialen Infrastruktur nicht aus.

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Beschluss:

 

I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1)

Entwicklung im Planungszeitraum (Schuljahre 2022/23 bis 2026/27)

sowie im Prognosezeitraum (Schuljahr 2027/28 bis 2031/31)

a)      Klassenstufen 1 – 4

 Der im jetzigen Planungszeitraum abgebildete leichte Rückgang der Schülerzahlen und der abgebildete entgegengesetzte leichte Anstieg im Prognosezeitraum werden tendenziell bestätigt. Es wird für die kommenden 10 Schuljahre mit einer 2,5- bis 3-Zügigkeit gerechnet.

b) Klassenstufen 5 bis 10

Die Schülerzahlen der Regionalen Schule liegen im jetzigen Planungszeitraum konstant zwischen 251 und 256 und bilden eine Zweizügigkeit ab.

Für den Prognosezeitraum werden zwischen von 255 und 212 Schülern prognostiziert.

 

Die Bestandsfähigkeit der Schularten Grundschule und Regionale Schule sind damit

nachgewiesen.

 

  1.    Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2)

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen haben sich nicht gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Die Regionale Schule mit Grundschule verfügt insgesamt über eine moderne Ausstattung. Der Digitalpakt wird im Jahr 2022 umgesetzt.

  1. Einzugsbereiche

Zum Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule Lüdersdorf gehören entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 11.03.2015

Lüdersdorf, Boitin-Resdorf, Duvennest, Groß Neuleben, Herrnburg, Klein Neuleben, Palingen, Schattin und Wahrsow.

Unter Berücksichtigung der Wechselquote der Schüler nach der Orientierungsstufe an andere Schulen sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert werden.

 

IV. Künftige Schulstruktur

Regionale Schule mit Grundschule

Die Gemeinde Lüdersdorf ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die weitere Entwicklung der Gemeinde Lüdersdorf ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohngebietsflächen sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbe- und Industriebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

3

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage