05.04.2022 - 6.8 Grundsatzbeschluss "Kaltenhofer Weg"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ablauf solcher Maßnahmen werden besprochen und warum es sinnvoll ist diesen Grundsatzbeschluss zu fassen.

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Beschluss:

 

Die Stadt Dassow fasst den Grundsatzbeschluss zur Erneuerung des Kaltenhofer Wegs unabhängig von einer möglichen Förderung. Das Amt veranlasst die Planung durch ein Ingenieurbüro im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Ausführung der Baumaßnahme erforderliche finanzielle Mittel werden gemäß Kostenschätzung des Ingenieurbüros im kommenden Haushaltsjahr berücksichtigt. Die Veranlassung der Ausschreibung durch das Amt sowie die Ausführung inkl. Beauftragung der Bauleistung sind ebenfalls Bestandteil dieses Grundsatzbeschlusses. Erforderliche technische Abstimmungen erfolgen über die Einbindung des Bauausschusses.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0