30.01.2024 - 5.4 Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Status Beschluss:
- Autorisiert 11.04.2024
- Datum:
- Di., 30.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Süß bittet Frau Haberkorn, einige Informationen zum Thema zu geben.
Frau Haberkorn erläutert den Sachverhalt und benennt beispielhaft getroffene Entscheidungen aus anderen Kommunen.
Sie macht auf die Überlastung der Tierheime aufmerksam und unterbreitet den Vorschlag, für Hunde, welche aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg kommen, eine Befreiung von der Hundesteuer für 1 Jahr zu gewähren.
Frau Klamt äußert Bedenken hinsichtlich einer Befreiung und bezweifelt die Umsetzbarkeit bzw. insbesondere die Kontrollmöglichkeit.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Siemz-Niendorf über die Erhebung einer Hundesteuer.
Die Befreiung von der Hundesteuer wird für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg übernommen werden, für 1 Jahr gewährt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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390,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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314,1 kB
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