12.12.2024 - 9 Anlagerichtlinie für Geldanlagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Haberkorn informiert kurz über den Inhalt der Beschlussvorlage.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 127 Abs. 4 KV M-V die Aufgabe, eine Anlagerichtlinie gem. § 56 Abs. 2 S. 4 KV M-V zu erlassen, dem Amt Schönberger Land zu übertragen und somit die Anlagerichtlinie für Geldanlagen des Amtes Schönberger Land entsprechend anzuwenden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

8

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung: Anlagerichtlinie wurde mit den Beschlüssen der amtsangehörigen Gemeinden/Städte am 29.01.2025 der unteren RAB angezeigt. Die Richtlinie hat keine Außenwirkung, keine öffentliche Bekanntmachung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage