12.12.2024 - 10 Prioritätenliste Straßenunterhaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Haberkorn bezieht sich auf die der Vorlage beigefügten Prioritätenliste.

Es beginnt eine ausgiebige Beratung über die aufgeführten Maßnahmen an der sich alle Anwesenden beteiligen.

Es werden folgende Maßnahmen, für welche Mittel in den HH-2025 eingestellt werden sollen und die demzufolge auch in 2025 umgesetzt werden sollen herausgearbeitet:

  1. Durchlass Eulenkrug       T€ 18
  2. Bankette (allgemein)      T€ 10
  3. Birkenweg Ollndorf (S. 2 Prioritätenliste)   T€ 5.8
  4. Asphaltrisse je 75 € (die Gemeindevertreter fragen sich, ob hier ein Irrtum vorliegt –Antwort der Verwaltung: dadurch, dass hier keine Ausschreibung nur für die Gemeinde Siemz-Niendorf erfolgt, entstehen hier nur geringfügige Kosten für die Gemeinde, wenn für diese Position also 200 € - 300 € eingestellt werden, ist das durchaus ausreichend für die Risssanierung)

T€ 0,2

  1. Gehwegsanierung (siehe S. 4 Prioritätenliste) insgesamt: T€ 18
  2. Törpter Dorfstraße Kurvenbereiche weiter auspflastern T€ 5
  3. Ollndorf Ortsausgang (S. 5 Prioritätenliste)   T€ 12
  4. Lindow Auspflasterung des Seitenbereichs Einmündung „Im Rundling“

T€ 5

 

Hinsichtlich des sehr schlechten Zustandes der Straße nach Torisdorf, möchte die Gemeindevertretung (trotz eingestellter Mittel für einen Neubau) beginnen die Straße Stück für Stück zu sanieren.

Hierzu bittet die Gemeindevertretung das Amt um Zuarbeit für die Planung und Kostenschätzung -> Einteilung in sinnvolle/bezahlbare Abschnitte. Was kann gemacht werden um den aktuellen Zustand deutlich zu verbessern? Welche Mittel sind in 2025 einzuplanen?

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Prioritätenliste 2025 der Straßen-unterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage. Im Haushalt 2025 sollen zunächst die oben aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.
  2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlags-entscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Bürgermeisterin.
  3. Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen im Asphaltbereich wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeinde erneut vorgelegt.
  4. Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der Vergabe-verfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Bürgermeisterin.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

8

0

0

 

Frau Schumacher entschuldigt sich und verlässt die Gemeindevertretersitzung um           22:00 Uhr.

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Straße nach Torisdorf ist aus Sicht der Straßenunterhaltung nicht in sinnvolle/bezahlbare Abschnitte aufteilbar. Grundlegende Problematik: Es ist auf großen Teilabschnitten, oftmals eine Fahrbahnseite komplett abgängig. Die Decke ist durchgängig Netzrissig. Ein flächiger Auftrag einer Asphalttragdeckschicht oder nur Deckschicht wird nicht den gewünschten Effekt einer langfristigen Sanierung bringen und ist sehr kostenintensiv (250T €). Die Fahrbahn wird wieder einseitig abgehen, da der Unterbau nicht ausreichend dimensioniert ist. Eine halbseitige Sanierung des Unterbaus in Teilabschnitten führt wiederum zu unterschiedlichen Setzungen. Die Gemeindestraße sollte fachlich korrekt in einem Stück neu gebaut werden. Bis zum Neubau sollte nur mittels Schlaglochreparatur die Verkehrssicherheit aufrecht erhalten werden. Ggf. sollte eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50km/h erfolgen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1035697&selfaction=print