02.07.2019 - 10.2 Spielplatzkontrollen

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Wortprotokoll

Weiterhin interessieren sich Frau Kilian und Frau Süßr die Vorgehensweise hinsichtlich der Spielplatzkontrollen.

Auch hier berichtet Frau Bentin über vorgeschriebene chentliche Kontrollen.

Frau Hammer-Dethloff fragt Frau Bentin, ob sie dies im Ortsteil Niendorf weiterführen würde. Frau Bentin erklärt sich für Niendorf bereit und Herr Klamt für Ollndorf.

Grundsätzlich wird aber festgehalten, dass insbesondere die Grünflächenpflege in kommenden Sitzungen geklärt werden sollte.

Frau Haberkorn sagt zu, sich über die genauen Vertragsinhalte mit der Firma Wilken zu informieren und eine bessere Aufgabenerfüllung durchzusetzen.

Weiterhin möchte sie die Personen ansprechen, die bisher freiwillig bestimmte Flächen in den Ortsteilen mit gemäht haben, ob sie dies auch weiterhin machen würden. Als Dank könne man sich kleine Präsente vorstellen.

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Realisierung 2

 

 

05.08.2019  13:34:10    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 05.08.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

05.08.2019  14:07:23    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch

Termin geändert: 16.08.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

Auftrag:

Frau Koch bitte prüfen über KSA ob es überhaupt möglich ist, dass Privatpersonen die wöchentliche Prüfung vornehmen .

Frau Steinbrück mit der Bitte -Grün-wir sind Auftraggeber

Vermerk:

cc Frau Steinbrück-Grün

 

05.08.2019  14:07:28    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

08.08.2019  10:26:22    Steinbrück, Anja 

Vermerk:

Termin mit Frau Haberkorn am 15.08.2019 im Amt, bzgl. Spielplätze + Grünvertrag.

 

25.09.2019  09:39:25    Koch, Silvana 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Zur kenntnis genommen. Termin mit Frau Haberkorn hat sattgefunden.

 

07.10.2019  13:05:10    Kopp, Antje 

Termin geändert: 16.10.2019

Vermerk:

Haben Sie beim KSA angefragt ?

 

04.11.2019  11:12:25    Kopp, Antje 

Termin geändert: 15.11.2019

 

05.11.2019  12:00:56    Koch, Silvana 

Vermerk:

Der KSA wurde schriftlich um Stellungnahme gebeten, ob es möglich ist, Spielplatzprüfungen durch Privatpersonen durchführen zu lassen. Wenn ja, unter Berücksichtigung welcher Faktoren und welche Rahmenbedingungen sind erforderlich. Bislang liegt keine Antwort vor. Ich werde erneut nachfragen.

 

19.12.2019  11:23:49    Koch, Silvana 

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Antwort des KSA vom 13.11.2019:

Nach Ansicht der Rechtsprechung1 und der einschlägigen DIN EN 1176-

7 sind die Kontrollen von Spielplätzen von sachkundigem Personal

durchzuführen. Dieses muss durch Ausbildung oder aufgrund gesammelter

Erfahrungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen

und zudem mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik

vertraut sein. Diese Kenntnisse müssen durch entsprechende

Schulungen vermittelt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht

werden.

Solange die zuvor benannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist es

nach unserer Auffassung zulässig, wenn Privatpersonen die visuellen

Spielplatzkontrollen durchführen.

 

19.12.2019  16:03:17    Behrens, Folke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

Vermerk:

Nach Ansicht der Rechtsprechung1 und der einschlägigen DIN EN 1176-7 sind die Kontrollen von Spielplätzen von sachkundigem Personal durchzuführen. Dieses muss durch Ausbildung oder aufgrund gesammelter Erfahrungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen und zudem mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik vertraut sein. Diese Kenntnisse müssen durch entsprechende Schulungen vermittelt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.

Solange die zuvor benannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist es nach unserer Auffassung zulässig, wenn Privatpersonen die visuellen Spielplatzkontrollen durchführen.

 

19.12.2019  16:03:32    Behrens, Folke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

 

02.01.2020  13:53:15    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

02.01.2020  13:55:54    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Hinsichtlich der Möglichkeit der Spielplatzkontrollen wurde der Kommunale Schadensausgleich als der Versicherungsträger angefragt und gab nachfolgende Antwort:

Nach Ansicht der Rechtsprechung1 und der einschlägigen DIN EN 1176-

7 sind die Kontrollen von Spielplätzen von sachkundigem Personal

durchzuführen. Dieses muss durch Ausbildung oder aufgrund gesammelter

Erfahrungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen

und zudem mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik

vertraut sein. Diese Kenntnisse müssen durch entsprechende

Schulungen vermittelt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht

werden.

Solange die zuvor benannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist es

nach unserer Auffassung zulässig, wenn Privatpersonen die visuellen

Spielplatzkontrollen durchführen.