22.10.2019 - 10 Diskussion über Sperrung der Eisenbahnbrücke fü...

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Wortprotokoll

Von mehreren Ausschussmitgliedern wird bestätigt, dass die Fußgängerbrücke über die Bundesstraße 105 auf Höhe der Tankstelle mittels Schildern „Betreten verboten“ gesperrt wurde. Nicht allen Mitgliedern ist bekannt, dass sich die Brücke in städtischem Eigentum befindet.

Hierzu spricht Frau Pahl.

Die Amtsverwaltung wird gebeten, entsprechende Informationen zur Sperrung mitzuteilen.

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Realisierung 2

 

 

19.11.2019  10:03:07    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 19.11.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

19.11.2019  10:05:30    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch

Termin geändert: 29.11.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

19.11.2019  10:05:33    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

19.11.2019  11:30:50    Koch, Silvana 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Gemäß DIN 1076 fand im Jahr 2017 die letzte Hauptprüfung der Bahndammbrücke statt. Sie hat die Zustandsnote 3,4 erhalten, was bedeutet, dass sich die Brücke in einem nicht ausreichenden Zustand befindet. Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Eine Schadensausbreitung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und Verkehrssicherheit gar nicht mehr gegeben sind. Die Standsicherheit ist vor allem durch Schäden am Überbau und an den Lagern beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist durch Schäden am Überbau und an den Unterbauten geringfügig beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist durch eine Vielzahl von Schäden und deren Ausmaß erheblich beeinträchtigt bzw. ist nicht mehr gegeben. Maßnahmen zur Nutzungseinschränkung -wie die Sperrung für Fußgänger - waren deshalb zwingend erforderlich. Hinzu kommt, dass der Aufstieg im Böschungsbereich absolut nicht verkehrssicher ist. Die städtische Grundstücksfläche neben dem Bahndamm ist nicht ausreichend, um eine Treppe mit Anbindung an den Gehweg zu errichten. Das prüfenden Ingenieurbüro hat die Überprüfung der Notwendigkeit des Bauwerks empfohlen und gibt den Hinweis, dass das Bauwerk binnen 10 Jahren abgerissen werden müsse. Der Prüfbericht wird der Bürgermeisterin und dem Ausschussvorsitzenden für Mobilität, Ordnung, klimaschutz und Wirtschaft per Mail zur weiteren Verwendung zugesandt.

 

19.11.2019  11:46:38    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

19.11.2019  11:46:39    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt