14.11.2019 - 5.2 Neufassung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do, 14.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Gemeindevertreterin Zacharias stellt den Antrag, den § 13 Abs. 1 zu ändern und stattdessen die Absätze 1 und 2 wie folgt zu fassen:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen, Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Lüdersdorf, deren öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen". Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form des Satzes 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.
Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT ein nachrichtlicher Abdruck. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.
Unter der Bezugsadresse Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Lüdersdorf kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.
Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen".
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den § 13 Abs. 1 zu streichen und an der Stelle den Text:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen, Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Lüdersdorf, deren öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen". Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form des Satzes 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.
Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT ein nachrichtlicher Abdruck. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.
Unter der Bezugsadresse Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Lüdersdorf kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.
Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen".
einzufügen.
Abstimmungsergebnis
7 Ja-Stimmen
9 Gegenstimmen
- Enthaltung
Herr Gemeindevertreter Schulz stellt den Antrag, den § 13 Abs. 3 Satz 3 um den Text „und der Abdruck in UNS AMTSBLATT vorzusehen.“
Abstimmungsergebnis
15 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme
- Enthaltung
Frau Gemeindevertreterin Zacharias stellt den Antrag die Entschädigungsbeträge abweichend von der Vorlage für den Bürgermeister auf 2.500 €, den 1. stv. Bürgermeister auf 350 € und den 2. stv. Bürgermeister auf 150 € festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
5 Ja-Stimmen
10 Gegenstimmen
1 Enthaltung
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit der Ergänzung zu § 13 Abs. 3 Satz 3. (Nachrichtlich sind die vorhandenen Schaukästen zu nutzen und erfolgt ein Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT; das Bekanntmachungsblatt wird monatlich an alle Haushalte kostenfrei verteilt und ist gegen Entgelt zu beziehen über Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow.)
Im § 9 Abs. 3 werden die lfd. Nr. 4 (Wertgrenze Bürgschaften) und 5 (Wertgrenze Erschließungsverträge) gestrichen.
Frau Gemeindevertreterin Cordts stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Herr Prof. Dr. Huzel ja
Herr Strutz ja
Herr Arnold ja
Herr Borrmann ja
Frau Cordts nein
Herr Harder ja
Frau Koppe ja
Herr Rathke nein
Frau Sandmann ja
Herr Schäfer nein
Herr Schulz Enthaltung
Frau Strugalla-D’Costa nein
Herr Tareilus ja
Herr Thiel ja
Frau Wustrow ja
Frau Zacharias nein
10 Ja-Stimmen
5 Gegenstimmen
1 Enthaltung
Realisierung 2
26.11.2019 14:02:19 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 26.11.2019
federf. Amt: Fachbereich I
federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß
26.11.2019 14:46:08 Lütgens-Voß, Anke
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anke Lütgens-Voß
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
26.11.2019 14:46:11 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
07.04.2020 10:09:07 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Erledigt" gesetzt
07.04.2020 10:09:09 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Geprüft" gesetzt
07.04.2020 11:20:44 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,9 kB
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