Beschlussvorlage - 3/033/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Frau Pahl teilt die aktuelle Übersicht der Parkgebühren aus. Weiterhin erläutert sie, dass am Pfingstwochenende zeitweise 80 - 100 Wohnmobile bzw. Campingfahrzeuge auf dem Parkplatz in Barendorf geparkt, gecampt bzw. übernachtet haben. Derzeit ist es noch nicht möglich, die beschlossenen Parkgebühren zu erheben, da es coronabedingt zu Lieferschwierigkeiten der beauftragten Parkscheinautomaten gekommen ist. Die Lieferung wurde für Ende 23. KW 2020 avisiert.

Die Parkscheinautomaten wurden am 08.06.2020 aufgebaut.

 

Herr Woltmann, Betreiber des zweiten Parkplatzes in Barendorf, hat gegenüber Frau Pahl bereits seinen Unmut über die derzeitige Gebührenfreiheit auf dem Parkplatz geäußert. Coronabedingt müssen wir voraussichtlich in diesem Sommer mit vermehrtem Reiseverkehr von Wohn- bzw. Campingmobilen rechnen. Kontrollen des Ordnungsamtes am heutigen Tage haben gezeigt, dass die Mehrheit der Camper vorsätzlich gegen das Campingverbot auf Parkplätzen verstoßen. Weiterhin wird deutlich gemacht, dass die Kontrolle der campenden bzw. übernachtenden Wohnmobile einen enormen zeitlichen Aufwand bedeutet.

 

Aus Sicht der Bürgermeisterin besteht die Notwendigkeit zur Änderung bzw. Anpassung der Parkgebührenordnung. Es sollte zunächst ein Parkverbot für Wohnmobil- bzw. Campingfahrzeuge beschlossen werden. Unter den Ausschussmitgliedern entwickelt sich eine rege Diskussion, an der alle Mitglieder teilnehmen.

Herr Fenner spricht sich für ein temporäres Parkverbot für Wohnmobile aus. Die Stadt Dassow sollte Überlegungen anstellen, wie bzw. ob eine Öffnung für Wohnmobile wieder möglich sein könnte.

Im Ergebnis der Diskussion wird sich darauf geeinigt, das Parken von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen auf dem Parkplatz in Barendorf nicht zuzulassen. Somit entfällt die Parkgebühr für die Wohnmobile und Campingfahrzeuge auf dem Parkplatz in Barendorf. Des Weiterhin soll geprüft werden ob eine Höhenbegrenzung eingerichtet werden.

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 02.06.2020.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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