Beschlussvorlage - 4/733/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Stadt Schönberg zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hierbei handelt es sich um die 3. Beteiligungsstufe deren Beteiligung vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird. Die Unterlagen sind zudem unter folgendem Link vollständig einsehbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

Änderungen zwischen Entwurf 2. Beteiligung und Entwurf 3. Beteiligung

 

        Streichung der Öffnungsklausel (ehemals PS 10): Demnach ist ein Neubau, der Ersatz bzw. die Erneuerung bestehender Windenergieanlagen möglich, wo das „Altgebiet“ oder ein Teil davon auch in der jetzigen Teilfortschreibung als neues Eignungsgebiet ausgewiesen ist. Auf Altgebietsflächen, die nicht Bestandteil des neuen Eignungsgebietes sind, ist der weitere Betrieb möglich, jedoch nicht der Ersatz bzw. die Erneuerung (Repowering). Die Verortung der Altgebiete ist ebenfalls nicht mehr Bestandteil der zeichnerischen Darstellung.

        Der Zuschnitt des WEG 06/21 Groß Voigtshagen wurde erneut geprüft und wird im südlichen und westlichen Bereich reduziert. Dies ist aus der Anlage 5 und 6 nochmals visuell zu entnehmen. Planungsrechtlich wird die Ortslage Holm weiterhin als Splittersiedlung im Außenbereich eingeordnet, sodass eine Vergrößerung des Abstandspuffers nicht erfolgt. Die Thematik bezüglich der Umzingelung wurde im Rahmen der Potentialanalyse für dieses WEG nicht grafisch aufbereitet, während es für andere entsprechend aufbereitet wurde für die 3. Beteiligungsstufe.

 

In der Sitzung des SWB-Ausschusses vom 21.09.2021 wurde das Regionale Raumentwicklungsprogramm vorberaten. Die Informationsvorlage 4/708/2021 inkl. Anlagen ist dieser Vorlage beifügt. Hier wurden bereits einige inhaltliche Anregungen gegeben sowie sich darauf verständigt, im Rahmen der Fraktionen mögliche Inhalte vorzubereiten.

Da eine Abgabe der Stellungnahme bis zum 02.11.21 erfolgen muss, ist es geplant, dass die Stadtvertretung, die Entscheidung bzw. den Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung auf den Hauptausschuss überträgt. Dies wird in der Sitzung der Stadtvertretung vom 12.10.2021 beraten.

 

Für die Inhalte der Stellungnahme werden folgende Vorschläge dargelegt, die zu beraten sind:

 

        Berücksichtigung der Änderung des Flächennutzungsplans als Planwerk für die künftige Entwicklung der Stadt Dassow (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss soll noch dieses Jahr erfolgen, dass die dargestellten Entwicklungen damit als verfestigte Planabsichten zu bewerten sind und entsprechend zu berücksichtigen sind)

        Aus der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich: 

  • Holm als Wohnbaufläche und Ortschaft > Anpassung des Abstandes von 800 m auf 1.000 m
  • in der frühzeitigen Beteiligung haben sich der Landkreis Nordwestmecklenburg sowie das Amt für Raumordnung diesbezüglich nicht gegenteilig geäußert, sodass eine planungsrechtliche Behandlung als Wohnbaufläche auch seitens höherer Planungsebenen gestärkt wurde
  • Tigerpark Dassow: Ausweisung als Sondergebiet Sport und Freizeit > Anpassung der entsprechenden Abstände

        Im Zuge der Planungen der Windeignungsgebiete ist sicherzustellen, dass die Entwicklung von Dassow nicht behindert oder eingeschränkt wird (Stichwort: Ausweisung Gewerbeflächen im nordöstlichen Stadtgebiet, immissionsschutzrechtliche Konflikte durch Kontingente)

 

Nach Beratung der Inhalte wird die finale Stellungnahme auf Grundlage dessen erarbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 6.5 Energie:

 

        .

        .

 

Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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