Beschlussvorlage - VO/3/0012/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

siehe Ursprungsvorlage vom 17.12.2019

 

Nach dem Beschluss vom 17.12.2019 gab es eine Mitteilung zu weiteren Namensvorschlägen

 

Hier die Beantwortung der Fragen aus dem Hauptausschuss vom 14.01.2020:

 

Die Straße ist gemäß B-Plan als Privatstraße geplant und wird somit auch nicht gewidmet.

 

Gem. § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) können Gemeinden den Straßen Namen geben. In der Kommentierung zum StrWG M-V wird dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 51 StrWG M-V nicht nur öffentliche Straßen i.S.d. § 3 StrWG M-V zum Regelungsgegenstand hat.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt den Flurstücken

00003/003, 00004/002, 00005/002, 00005/004, 00008/001,

00008/003, 00008/004, 00009/003, 00009/005, 00013/001,

00014/001 und 00107/002 in der Gemarkung Rosenhagen, Flur 2

 

den Straßennamen ____________________________ zu geben.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Benennung in Gestalt einer Allgemeinverfügung

ortsüblich bekannt zu geben.

 

Die Vergabe von Hausnummern erfolgt nach Antragstellung vom Amt aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

1 Straßennamensschild mit Pfosten im Wert von ca. 200,-€

 

Die Beschaffung ist über den vorhandenen HH-Ansatz finanzierbar.

 

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Anlagen

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