Beschlussvorlage - 4/483/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Stadtvertretung Schönberg hat in Ihrer Sitzung am 07. Mai 2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld – östliche Erweiterung“ im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung der Ortslage, unter der Berücksichtigung der ortstypischen Bebauungsstruktur.

Die Grundlage für die Weiterentwicklung des Wohnstandortes bildet der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg, welcher die Zielsetzungen für die bauliche Weiterentwicklung darstellt.

 

Die Planungsziele bestehen in der planungsrechtlichen Vorbereitung einer einzeiligen, straßenbegleitenden Bebauung, welche sich in den ortstypischen dörflichen Charakter einfügt.

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 07. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 31.03.2021 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeinde Lüdersdorf hat zur Satzung der Stadt Schönberg über den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld – östliche Erweiterung“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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