Beschlussvorlage - 2/210/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG am 10.06.2021 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammengefasst. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, die der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegensteht.

Übersichten über die Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt. Die Überschreitungen der Ausgabenplanansätze in Höhe von insgesamt 485.986,78 € resultieren im Wesentlichen aus dem Buchungsvortrag des Jahresfehlbetrags 2018 (T€ 324,3), einer Kredittilgung mit zur Planung abweichender Bestandskontenzuordnung (T€ 66,2) sowie aus dem Bereich Unterhaltung Infrastrukturvermögen (T€ 9,3) und Abschreibungen (T€ 7,7) und sind durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in gesamter Höhe gedeckt. Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch den Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

Die Ergebnisrechnung 2019 weist einen Fehlbetrag von 341.436,37 € aus. Unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr ergibt sich zum 31.12.2019 ein Ergebnis von 0,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 11.05.2021.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 485.986,78 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Der im Berichtsjahr erwirtschaftete Jahresfehlbetrag wird durch den positiven Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr gedeckt, der damit vollständig aufgebraucht ist.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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