Beschlussvorlage - 4/630/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in der Sitzung vom 19.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26 „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24“ gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der Ortslage Rosenhagen geschaffen werden. Planerische Grundsätze und Zielvorstellungen wurden im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses gefestigt. Die dortige städtebauliche Entwicklung folgt den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Dassow.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 wird als Regelverfahren durchgeführt, sodass eine zweistufige Beteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen ist. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

Der Vorentwurf soll nun für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in den zuständigen Gremien der Stadt Dassow beraten und beschlossen werden.

 

Der dem Vorentwurf zugrunde gelegte städtebauliche Entwurf sowie die Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept sind in der Anlage 1 und 2 beigefügt. Der Vorentwurf der Planzeichnung, der Begründung und des Umweltberichtes sind in den Anlagen 3-6 beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die Vorentwürfe des Planes und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24“ für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Vorentwurf des Planes und der zugehörigen Begründung sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
  4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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