Beschlussvorlage - 4/464/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ und der dazugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnsiedlung geschaffen werden.

Um dem ermittelten Wohnungsbedarf aus dem Wohnungsmarktkonzept 2013 bzw. dem Wohnungsmarktbericht 2017 Rechnung zu tragen, ist das Plangebiet hinsichtlich seiner siedlungsstrukturell günstigen Lage und der guten infrastrukturellen Ausstattung für eine Flächenentwicklung zu Gunsten von Wohnungsbau hervorragend geeignet.

Folgende Aspekte sollen dabei berücksichtig werden:

- Städtebaulich vertragliche Arrondierung bzw. Erweiterung der Wohnsiedlungen

  Brandenbaum und Marli,

- Entwicklung eines Konzeptes mit mehreren Wohnformen zur Berücksichtigung

  unterschiedlicher Wohnbedarfe,

- Berücksichtigung ökologischer, klimaschützender, lärmschützender und entwässerungstechnischer Belange,

- Einbindung des städtebaulichen Konzeptes in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild,

- Schaffung bzw. Aufwertung von Wegebeziehungen im Plangebiet und zu den

  Naherholungsgebieten

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 25.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, öffentlich zur Einsicht aus.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 26.02.2021 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf hat zur Satzung der Hansestadt Lübeck über den Bebauungsplan 07.32.00 „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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