Beschlussvorlage - VO/4/0161/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 in Barendorf gefasst. 

Unter Berücksichtigung heutiger Zielsetzungen wird die planungsrechtliche Regelung für einen reduzierteren Bereich empfohlen. Dieser ist als Anlage beigefügt. 

Die Stadt Dassow empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Vorhabenträgers bzw. der Vertreter des Vorhabenträgers für den reduzierten Geltungsbereich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Dassow empfiehlt die Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Dassow in Barendorf auf die Flurstücke, Teil von 195/4, 195/3, 194/7, 193/1, 193/2 (alt) zu beschränken. Dies sind unter Berücksichtigung der heutigen katasterlichen Situation Teile des Flurstücks 59, das Flurstück 58, das Flurstück 57, das Flurstück 55, das Flurstück 56. 

Somit wird der Geltungsbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses reduziert (siehe Anlage). 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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