Beschlussvorlage - 4/910/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Dassow hat auf Antrag des Vorhabenträgers entschieden, die Ergänzungssatzung für den Bereich Teilgartenstraße 3 in Dassow aufzustellen (Sitzung der Stadtvertretung vom 04.05.2021).

 

Zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 116 der Flur 1, Gemarkung Dassow, ist in der Teilgartenstraße 3 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB geeignet. Deshalb haben die Antragsteller an die Stadt Dassow den Antrag gereicht, eine Ergänzungssatzung aufzustellen, um die bauliche Nutzung der Flächen vorzubereiten. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Dassow als Wohnbauflächen dargestellt.

 

Die Stadt Dassow begrüßt die Arrondierung in diesem Bereich. Die Einbeziehung weiterer Flächen ist in diesem Zusammenhang nicht geeignet. Die Flächen werden bisher gärtnerisch genutzt. Zielsetzung ist es, das Baurecht durch Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen.

 

Gemäß § 1a Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind für die Ergänzungsflächen auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Der Ausgleich für Eingriffe wird im Rahmen des Planverfahrens im erforderlichen Umfang gesichert.

 

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer von 6 Wochen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Teilgartenstraße 3.
  2. Der Geltungsbereich wird begrenzt:

- im Norden: durch die Teilgartenstraße,

- im Osten: durch gärtnerisch genutzte Flächen,

- im Süden: durch die nördliche Grenze des Grundstücks Teilgartenstraße 9,

- im Westen: durch die Freiflächen des bebauten Grundstücks Teilgartenstraße 3.

Die Planbereichsgrenzen sind in der Anlage abgebildet.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung für die Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den inhaltlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  3. Der Entwurf der Ergänzungssatzung für die Teilgartenstraße 3 ist gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für die Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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