Beschlussvorlage - 4/474/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger hat die Ausführungsplanung zum B-Plan 19 „An der Schule“ auf Grundlage der durch die Gemeinde beschlossenen Entwurfsplanung zur Erteilung der Fachgenehmigung beim Landkreis eingereicht. Die Genehmigung wurde versagt.

Der Vorhabenträger hat die Planung überarbeitet.

Seitens der Amtsverwaltung wurden die folgenden Schwerpunkte der geänderten Planung zusammengefasst :

1)     Fahrbahnverbreiterungen gem.- RASt 06 wurden in 2 Kurven eingearbeitet. Es erfolgte die Verbreiterung um 25 cm mit einer Übergangsstrecke von 20 m Länge

2)     Der dargestellte Knick in der Straßenachse wurde durch einen angemessenen Kurvenradius ersetzt.

3)     Bei der Senkrechtaufstellung der Parkstände wurde von einer Verbreiterung der Straße von 5,5 m auf 6,00 m, die für das Vorwärtseinparken erforderlich ist, abgesehen. Stattdessen erfolgt die Beschilderung, dass nur Rückwärtseinparken erlaubt ist

4)     Eine Abweichung der dargestellten Höhen zwischen Lage- und Höhenplan ist nicht erkennbar. Die Darstellung ist jedoch unübersichtlich.

5)     Der Breitenzuschlag von 0,75 m neben den längs zur Straße ausgerichteten Parkplätzen wurde ergänzt.

6)     An den abflussschwachen Bereichen wurden Straßenabläufe ergänzt.

7)     Die Sicherheitsräume wurden überarbeitet und die geforderten 0,75 m eingehalten.

8)     An der Planstraße B wurden die Standorte der Beleuchtungsmasten nicht geändert. Um den Sicherheitsabstand einzuhalten wurde die Straße punktuell eingeengt.

9)     Die Schichtdicke der Schottertragschicht wurde gem. den Anforderungen angepasst.

10)                        Die Anschlussgenehmigung des Straßenbauamtes liegt noch nicht vor. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist den Unterlagen beigefügt.

 

Die geänderten Planunterlagen wurden in der Anlage beigefügt.

Die Amtsverwaltung schlägt die nachfolgende Beschlussfassung vor..

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die geänderten Planunterlagen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Fachbehörde.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten trägt der Vorhabenträger auf der Grundlage des Erschließungsvertrages

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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