Beschlussvorlage - 2/118/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 41.849,88 €. Davon entfallen 37.914,66 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 29.609,71 €. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.08.2020 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 23.01.2020.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 39.567,01 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2019 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 229.567,16 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 41.849,88 € wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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