Beschlussvorlage - 1/225/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19. Juni 2020 hat Herr Freitag sein Mandat als Stadtvertreter niedergelegt. Die Zugehörigkeit der weiteren in den Amtsausschuss gewählten Mitglieder ist von dem Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung abhängig. Verlieren Mitglieder den Sitz in der Gemeindevertretung z. B. durch Mandatsverzicht, so scheiden sie auch aus dem Amtsausschuss und den Ausschüssen des Amtsausschusses aus. 

 

Daher ist eine freie Wahlstelle im Finanz- und Personalausschuss zu besetzen. Die Mitglieder der Ausschüsse werden gem § 135 i.V. m. 32 Abs. 1 KV M-V in Mehrheitswahl gewählt. Das gilt auch für den Fall einer Ersatzwahl.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt folgende Wiederbesetzung einer frei gewordenen Wahlstelle:

 

Finanz- und Personalausschuss

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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