Beschlussvorlage - 4/630/2021-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der letzten Beratungsfolge der Fachausschüsse sowie der Stadtvertretung wurde der Beschluss sowie die Billigung des Vorentwurfs und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit bereits thematisiert und beraten. Sowohl der SWB-Ausschuss als auch der Hauptausschuss empfahlen einstimmig den Beschluss und die Billigung des Vorentwurfes.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow hat im Zuge seiner Sitzung folgende Ergänzungen vorgeschlagen:

        für die Haupt- und Nebenwohnungen entweder je 2 Stellplätze oder zumindest 2+1 Stellplatz vorsehen

        Platz für Besucher-Parken auf dem Grundstück vorsehen (nur für Besucher der Bewohner des Grundstücks),

        erhaltenswerten Baumbestand sichern,

        alle Dach-Südseiten +-90° teilweise (zu ca. 50%) mit Solaranlagen versehen,

        Glasgiebel-Ausprägungen sinnvoll begrenzen,

        Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise vor Ort durchführen,

        Baufenster FlSt 65/1 und FlSt 65/2 in Breite und Tiefe anpassen.

 

Diese vorgeschlagenen Ergänzungen wurden vom Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 17.08.2021 in die Beschlussfassung integriert. Darüber hinaus wurden folgende weitere Punkte ergänzt und beschlossen:

        vom Grundstück 61 aus keine Ausfahrt zur Straße hin zulassen (dort soll eine Ausweichstelle für den Straßenverkehr hin).

        Gründächer für Carports/Garagen vorsehen,

        in der Festsetzung zu Einfriedungen heimische Gehölze /Hecken vorsehen

 

Die entsprechenden Beschlussauszüge der Fachausschüsse finden sich in der Anlage. In der Sitzung der Stadtvertretung vom 31.08.2021 wurde beschlossen, dass die Amtsverwaltung die Möglichkeiten zur Rücknahme bzw. Aufhebung des Grundsatzbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 26 prüfen soll.

 

Die Folgen, die sich bei einer Beendigung des Verfahrens aus dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan ableiten lassen, sind aufgrund des Datenschutzes nicht öffentlich zu beraten und finden sich in einer gesonderten Vorlage. 

Es ist über den geänderten Beschluss, der die Ergänzungen der Fachausschüsse enthält, zu beraten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die Vorentwürfe des Planes und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24“ für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit folgenden Ergänzungen des Planwerks:

        für die Haupt- und Nebenwohnungen entweder je 2 Stellplätze oder zumindest 2+1 Stellplatz vorsehen

        Platz für Besucher-Parken auf dem Grundstück vorsehen (nur für Besucher der Bewohner des Grundstücks),

        erhaltenswerten Baumbestand sichern,

        alle Dach-Südseiten +-90° teilweise (zu ca. 50%) mit Solaranlagen versehen,

        Glasgiebel-Ausprägungen sinnvoll begrenzen,

        Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise vor Ort durchführen,

        Baufenster FlSt 65/1 und FlSt 65/2 in Breite und Tiefe anpassen.

        vom Grundstück 61 aus keine Ausfahrt zur Straße hin zulassen (dort soll eine Ausweichstelle für den Straßenverkehr hin).

        Gründächer für Carports/Garagen vorsehen,

        in der Festsetzung zu Einfriedungen heimische Gehölze /Hecken vorsehen

 

  1. Der Vorentwurf des Planes und der zugehörigen Begründung sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

 

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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Anlagen

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