Beschlussvorlage - 4/744/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung vom 18.12.2018 hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Zielabweichung in Bezugnahme auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen mit einer Bodenwertzahl größer 50 und damit die Abweichung vom Ziel 4.5 (2) des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP 2016) beschlossen.

 

Nach Beschluss durch die Stadtvertretung wurde der Antrag beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Amt für Raumordnung und Landesplanung gestellt. Dieser Antrag wurde in nachfolgenden Schreiben durch diverse Ausführungen konkretisiert und gefestigt.

 

Aus Sicht des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sind die vorgebrachten Ausführungen und Nachweise hinsichtlich der Nachfrage nach gewerblichen Flächen durch Interessenbekundungen nicht ausreichend. Nach einer Vielzahl von Abstimmungsterminen mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Amt für Raumordnung und Landesplanung ist nun mehr eine Ausweisung gewerblicher Flächen von ca. 6 ha im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes möglich.

 

Zum Abschließen dieses Abstimmungsprozesses und zur weiteren Erarbeitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Rücknahme des Antrages auf Zielabweichung schriftlich an das Ministerium zu formulieren. Aufgrund zeitlicher Dringlichkeit ist dieser Antrag bereits an das Ministerium versandt worden. Im Weiteren folgt die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, die Rücknahme des Antrages auf Zielabweichung vom Ziel 4.5 (2) des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP 2016) mit der Maßgabe der Ausweisung gewerblicher Flächen mit einer Größe von ca. 6 ha als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Flächennutzungsplans der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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