Beschlussvorlage - VO/4/0875/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat auf ihrer Sitzung am 03.07.2003 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 beschlossen. Am 24.10.2013 erfolgte die Billigung des Vorentwurfs durch die Gemeindevertretung. Nach der Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde der vorliegende Entwurf des Planes erarbeitet. Im Zuge der Erarbeitung des Entwurfes wurden, als wesentliche Änderungen des Vorentwurfes, das ursprünglich festgesetzte Sondergebiet für die Errichtung von Photovoltaik-anlagen ersatzlos aus den Festsetzungen herausgenommen und die betreffende Fläche dem festgesetzten Gewerbegebiet zugeordnet, der Querschnitt der Planstraße geringfügig verändert sowie Festsetzungen zum Immissionsschutz in den Plan eingefügt. Diese dienen dem Schutz der benachbarten Ortslage Lauen, die als Allgemeines Wohngebiet bewertet wird. Darüber hinaus wurde auf der Grundlage der getroffenen Änderungen die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung konkretisiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 "Gewerbegebiet Kurzstucken" und die Begründung mit Umweltbericht dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu informieren.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Kosten trägt die Gemeinde

 

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Anlagen

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