Beschlussvorlage - 2/0371/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde Siemz-Niendorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Siemz-Niendorf zum 31. Dezember 2021 in seiner Sitzung am 31.05.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 141.917,27 €.

Diese Planabweichungen beinhalten im Wesentlichen den negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr (T€ 138,1) sowie Mehraufwendungen bei den Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (Ausbuchung von Planungskosten eines nicht realisierten Ausbauprojektes T€ 3,8).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

 

Für das Haushaltsjahr 2021 weist die Gemeinde Siemz-Niendorf ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. -91.715,81 € aus. Rücklagenentnahmen zur Fehlbetragsreduzierung i. S. d. § 18 GemHVO konnten nicht vorgenommen werden.

 

Die Gemeinde Siemz-Niendorf verfügt zum 31.12.2021 über liquide Mittel i. H. v. 789.212,79 €.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Siemz-Niendorf zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 02.05.2023.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag i. H. v. 91.715,81 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2022 saldiert sich damit auf -1.406.825,69 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 141.917,27 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2021.

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 -

 

Loading...