Beschlussvorlage - 2/0355/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Siemz-Niendorf für das Jahr 2020 und Entlastung der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kati Kodanek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siemz-Niendorf
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Vorberatung
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15.06.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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15.06.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde Siemz-Niendorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Siemz-Niendorf zum 31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 01.03.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 empfohlen.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 40.571,21 €.
Diese Planabweichungen beinhalten im Wesentlichen den negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr (T€ 34,2), Mehrausgaben bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäude und Außenanlagen (Löschteich) im Produkt Feuerwehr (T€ 2,6) sowie im Bereich der gesetzl. SV-Beiträge für ehrenamtlich Tätige (T€ 1,1).
Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.
Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.
Für das Haushaltsjahr 2020 weist die Gemeinde Siemz-Niendorf ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. -138.052,05 € aus. Rücklagenentnahmen zur Fehlbetragsreduzierung i. S. d. § 18 GemHVO konnten nicht vorgenommen werden.
Die Gemeinde Siemz-Niendorf verfügt zum 31.12.2020 über liquide Mittel i. H. v. 712.922,61 €.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Siemz-Niendorf zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 07.02.2023.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag i. H. v. 138.052,05 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2021 saldiert sich damit auf -1.329.725,91 €.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 40.571,21 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.
2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)
Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2020.
Anlagen
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(wie Dokument)
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2 MB
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23,6 MB
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20,7 MB
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(wie Dokument)
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24,2 MB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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95,9 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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18
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(wie Dokument)
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392,2 kB
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19
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(wie Dokument)
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408,6 kB
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