Beschlussvorlage - 4/1394/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung der Behördenbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans und 4. Änderung des Bebauungsplans 12 der Gemeinde Lüdersdorf, hier:
-Beteiligung der Gemeinde Siemz-Niendorf als Nachbargemeinde-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martina Teßmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Bau, Ordnung und Soziales der Gemeinde Siemz-Niendorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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19.10.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 30.05.2023 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Gemeinde Lüdersdorf plant eine geringfügige Neustrukturierung und Erweite-rung des bestehenden Gewerbegebietes südöstlich der Ortslage Wahrsow im Be-reich Landesstraße 02/Gertrud-Kolz-Straße/Werner-Lauenroth-Straße. Ziel ist es, die erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Firma Werner Lauenroth Fischfeinkost GmbH zu ermöglichen.
Die Planungen der Firma Werner-Lauenroth sehen eine Neustrukturierung der be-stehenden Gewerbeflächen vor und erweitern diese nach Norden. Infolgedessen entfällt die in der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 festgesetzte Eingrünung an der Nordgrenze des damals festgesetzten Gewerbegebietes.
Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB erfolgt jeweils eine Umweltprüfung. Artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Belange werden bei der Planung berücksichtigt.
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB führt die Gemeinde Lüdersdorf hiermit die Behördenbeteiligung durch.
Auf Grundlage von § 4b BauGB hat die Gemeinde Lüdersdorf das Planungsbüro
PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Gleichzeitig setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Entwürfe im Zeitraum vom
10.07.2023 bis zum 11.08.2023
in den Diensträumen des Fachbereichs IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg erfolgt.
Parallel zur öffentlichen Auslegung können die Entwurfsunterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Schönberger Land unter:
https://www.schoenberger-land.de/Amt-Sch%C3%B6nberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/
sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V,
https://bplan.geodaten-mv.de/
eingesehen werden.
Folgende Unterlagen sind verfügbar, liegen mit öffentlich aus und können von Ihnen bei Bedarf zur Übersendung angefordert werden:
- Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf
- Entwurf der Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf
- Entwurf des Umweltberichts zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf
- Entwurf der Satzung des Bebauungsplans Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf
- Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf
- Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung der Gemeinde Lüdersdorf
- Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Schallschutzuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Lüdersdorf für ein Industriegebiet südöstlich von Wahrsow (Emissionskontingentierung GI, Straßenverkehrslärm). Stand: 25.05.2004: Hier Anlagen 4 bis 7
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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