Informationsvorlage - 6/0759/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Finanzbericht wird jeweils zum 30.06. bzw. 30.09. eines Jahres erstellt und dient zur Information der Gemeindevertretung über den Stand der Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnung der Gemeinde.

 

Der Finanzbericht wurde an alle Mitglieder der Gemeindevertretung bzw. sachkundigen Einwohnern des Finanzausschusses zur Kenntnis übergeben/übersandt.

 

Für die Gemeindevertreter ist der Finanzbericht digital dem Protokoll der Sitzung vom 15.06.2023 als Anlage beigefügt.

Für die sachkundige Einwohnerin ist der Finanzbericht dem Protokoll zur Sitzung des Finanzausschusses vom 15.06.2023 beigefügt.

 

Die Informationsvorlage dient zum Nachweis der nachgekommenen Berichtspflicht gegenüber der Gemeindevertretung gemäß § 20 GemHVO-Doppik.

 

 

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Anlagen

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