Beschlussvorlage - 1/0553/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf hat in ihrer Sitzung am 19.10.2023 die Verwaltung darum gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine weitere geringfügige Beschäftigung in der Gemeinde aussehen könnte und ob evtl. eine Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Arbeitsverhältnissen entfällt.

 

Möglichkeit 1: Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern. Der Mindestlohn beträgt ab 01.01.2024 12,41 €/Std. Sie ist sozialversicherungsfrei – lediglich Beiträge zur Unfallversicherung sind vom Arbeitgeber zu tragen. Voraussetzung ist, dass diese Beschäftigung nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich ausgeübt werden darf. Sie darf also nicht einer ständigen Wiederholung unterliegen und über mehrere Jahre dauern. Es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Mindesturlaub.

 

Möglichkeit 2: Geringfügige Beschäftigung

Das Entgelt darf monatlich regelmäßig nicht 538 € überschreiten. Der AG zahlt einen Pauschalbetrag von 13 % vom Entgelt an die Krankenversicherung, pauschal 15 % an die Rentenversicherung und 2 % Lohnsteuer.

Bei einer monatlichen Entgeltzahlung von 538 € dürfte der Beschäftigte im Monat max. 43,35 Stunden arbeiten, damit der Mindestlohn nicht unterschritten wird. Je geringer das mtl. Entgelt ausfällt, desto mehr verringert sich auch die Arbeitszeit.

 

In beiden Fällen müssen die Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen 2 Jahre aufbewahrt werden und bei einer evtl. Prüfung dem Zoll vorgelegt werden.

 

Dieser Beschlussvorlage ausschnittsweise beigefügt ist der Ratgeber des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur geringfügigen Beschäftigung (relevante Aussagen sind farblich markiert). Der komplette Ratgeber ist einsehbar auf der Website:

 

https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a630-geringfuegige-beschaeftigung-und-beschaeftigung-im-uebergangsbereich.html

 

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Beschlussvorschlag

Um Beratung wird gebeten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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Anlagen

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