Beschlussvorlage - 2/0446/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Siemz-Niendorf hat im Dezember zwei Spenden in Höhe von je 100,00 € von Frau Anett und Herrn Torge Witt erhalten.

 

100,00 € sollen an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Siemz-Niendorf gehen, 100,00 € steht der Gemeinde Siemz Niendorf frei zur Verfügung.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Ein Hauptausschuss wurde in der Gemeinde Siemz-Niendorf nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 35 Abs. 1 KV M-V nicht gebildet.

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf von 28.11.2019 i.V.m. der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 18.06.2020, entscheidet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden unter 100,00 €.

 

Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die aufgeführte Spenden i.H.v. 200,00 € von Herrn und Frau Witt anzunehmen und den jeweiligen Spendern eine Spendenbescheinigung zuzusenden.

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