Beschlussvorlage - 2/0001/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Mai 2024 ist eine Geldspende von Herrn Hans-Rudolf Volk (Pflegedienst Rudi Volk) i.H.v. 484,26 EUR eingegangen. Laut Verwendungszweck ist dieses Geld für die Kieslieferung des Volleyballplatzes in Klein Siemz vorgesehen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Ein Hauptausschuss wurde in der Gemeinde Siemz-Niendorf nach § 5 Abs. 2 der

Hauptsatzung i.V.m. § 35 Abs. 1 KV M-V nicht gebildet.

 

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf von 28.11.2019

i.V.m. der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom

18.06.2020, entscheidet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin über die Annahme von

Spenden unter 100,00 €.

 

Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die

Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die aufgeführte Spende

i.H.v. 484,26 EUR von Herrn Hans-Rudolf Volk (Pflegedienst Rudi Volk) anzunehmen und ihm eine Spendenbescheinigung zuzusenden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Loading...