Beschlussvorlage - 2/0001/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.09.2024
|
Sachverhalt
Im Mai 2024 ist eine Geldspende von Herrn Hans-Rudolf Volk (Pflegedienst Rudi Volk) i.H.v. 484,26 EUR eingegangen. Laut Verwendungszweck ist dieses Geld für die Kieslieferung des Volleyballplatzes in Klein Siemz vorgesehen.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die
Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Ein Hauptausschuss wurde in der Gemeinde Siemz-Niendorf nach § 5 Abs. 2 der
Hauptsatzung i.V.m. § 35 Abs. 1 KV M-V nicht gebildet.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf von 28.11.2019
i.V.m. der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom
18.06.2020, entscheidet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin über die Annahme von
Spenden unter 100,00 €.
Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die
Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
00,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
