Beschlussvorlage - 4/0082/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinde Siemz-Niendorf liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinsichtlich der Errichtung einer Agri-Photovoltaik Anlage vor.

Am 30. Januar 2024 wurde in der Gemeindevertretersitzung der Grundsatzbeschuss hierfür gefasst.

Die SP Development Europe GmbH plant die Entwicklung einer Agri-Photovoltaik-Anlage innerhalb der Gemeinde Siemz-Niendorf mit einer Gesamtfläche von ca. 35 ha. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 1 und 3 der Flur 1 der Gemarkung Groß- Siemz. Beide Flurstücke sind im Privatbesitz (1x Eigentümer). Beide Flurstücke weisen vorrangig Bodenwertzahlen von über 50 vor.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von rund 22 ha. Agri-PV bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und die PV-Stromproduktion.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in einem regulären Verfahren mit allen nach Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, welche in Form des Umweltberichtes gesonderter Teil der Begründung wird.

Aktuell besteht kein Flächennutzungsplan für die Gemeinde Siemz-Niendorf, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan entsprechend genehmigt werden muss.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Auf Ebene der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solare Strahlungsenergie, Photovoltaik-Freiflächenanlage“ geplant.

 

 

 

Hinweis:

Gemäß Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramm WM sind Vorzugsstandorte für PV-Anlagen entweder bereits versiegelte, vorbelastete oder technisch vorgeprägte Standorte, Flächen mit Bodenwertzahlen unter 25 bzw. mit einer guten Netzintegrationsfähigkeit. Bei Flächen mit Bodenwertzahlen über 40 gilt dieses als Ausschlusskriterium für die Errichtung von Solarparks. Es besteht aber die Möglichkeit auf ein Zielabweichungsverfahren, um das Projekt umzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

  1. Für das Gebiet westlich der Ortslage Sabow, östlich der Maurine und nördlich der Bundesautobahn A 20 in der Gemeinde Siemz-Niendorf wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufstellt. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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Finanz. Auswirkung

Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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