Beschlussvorlage - 4/0095/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste Straßenunterhaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefan Eggers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Bau, Ordnung und Soziales der Gemeinde Siemz-Niendorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Gestoppt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Siemz-Niendorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.12.2024
|
Sachverhalt
Auf Grundlage einer Zustandsbewertung von einem externen Dienstleister in 2021 und den
aktuellen Wegebegehungen und Begutachtungen wurde eine Prioritätenliste mit
Einschätzung der momentan wichtigsten Maßnahmen aus Sicht der Straßenunterhaltung für die gemeindeeigene Infrastruktur erstellt.
Eine grobe Kostenschätzung ist in allen Bereichen angegeben. Berechnungsgrundlage sind
die Preise von durchgeführten Ausschreibungen der letzten Jahre.
Die Kostenschätzungen sind überschläglich durchgeführt und können bei Durchführung und
Detailplanung der entsprechenden Maßnahmen noch um ca. 10-30% variieren.
Die Asphaltsanierungen sind aus Sicht der Straßenunterhaltung bewertet. Hierbei handelt es sich um Substanzerhalt. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde, wurde die kostengünstigste Variante gewählt. Bei allen DSK/OB Maßnahmen wären Deckenerneuerungen oder teilweise kompletter Neubau auf lange Sicht die bessere Wahl, da viele der vorhandenen Wege nicht den vorgeschriebenen tragfähigen Aufbau gemäß RStO besitzen.
Die Gemeinde Siemz-Niendorf wird gebeten die Priorisierung der erforderlichen Arbeiten zu
beraten, die aufgezeigten Maßnahmen zu sichten und ggf. zu ergänzen.
Sind weitere Maßnahmen gewünscht, so sind diese mit anzugeben.
Aufgrund der wiederkehrenden Unterhaltung bei den wassergebundenen Wegen, Banketten
sowie Risssanierungen und der notwendigen kurzfristigen Bearbeitung auftretender
Schadstellen wird die Gemeindevertretung um Beschluss gebeten, die notwendigen
Priorisierungen sowie Ausschreibungen in den kommenden Jahren auf das Amt
Schönberger Land zu delegieren.
Die Prioritätenliste wird jährlich in Abstimmung mit der Bürgermeisterin fortgeschrieben,
ergänzt und aktualisiert sowie der Gemeinde zur Kenntnis gegeben.
Eine Abarbeitung der Schadstellen kann nur mit entsprechend bereitgestellten Mitteln erfolgen.
Die Haushaltsmittel werden dazu jährlich angepasst, aktualisiert und angemeldet und die
Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der eingestellten und bewilligten Mittel
abgearbeitet.
Für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Schlaglöcher in Asphaltflächen und Banketten wird weiterhin versucht dies mit den Gemeindemitarbeitenden abzuarbeiten.
Zusätzlich sind aber auch hier Mittel zur Verfügung zu stellen, da die Gemeindemitarbeitenden aufgrund fehlender, gesetzlich vorgeschriebener, Sicherheitsausstattung (verkehrsrechtliche Daueranordnung/ Absperrmaterial/ Fahrzeugausstattung) momentan nicht die entsprechenden Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen dürfen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Prioritätenliste 2025 der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage.
2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen
entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich
der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Bürgermeisterin.
3. Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen im Asphaltbereich wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeinde erneut vorgelegt.
4. Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen
Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der
Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden
gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung
erfolgt durch die Bürgermeisterin.
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
450.000,00 € |
00,00 € |
77.800 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
450.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
00,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54101/5233 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
213,9 kB
|
