Beschlussvorlage - 4/0095/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Grundlage einer Zustandsbewertung von einem externen Dienstleister in 2021 und den

aktuellen Wegebegehungen und Begutachtungen wurde eine Prioritätenliste mit

Einschätzung der momentan wichtigsten Maßnahmen aus Sicht der Straßenunterhaltung für die gemeindeeigene Infrastruktur erstellt.

Eine grobe Kostenschätzung ist in allen Bereichen angegeben. Berechnungsgrundlage sind

die Preise von durchgeführten Ausschreibungen der letzten Jahre.

Die Kostenschätzungen sind überschläglich durchgeführt und können bei Durchführung und

Detailplanung der entsprechenden Maßnahmen noch um ca. 10-30% variieren.

Die Asphaltsanierungen sind aus Sicht der Straßenunterhaltung bewertet. Hierbei handelt es sich um Substanzerhalt. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde, wurde die kostengünstigste Variante gewählt. Bei allen DSK/OB Maßnahmen wären Deckenerneuerungen oder teilweise kompletter Neubau auf lange Sicht die bessere Wahl, da viele der vorhandenen Wege nicht den vorgeschriebenen tragfähigen Aufbau gemäß RStO besitzen.

Die Gemeinde Siemz-Niendorf wird gebeten die Priorisierung der erforderlichen Arbeiten zu

beraten, die aufgezeigten Maßnahmen zu sichten und ggf. zu ergänzen.

Sind weitere Maßnahmen gewünscht, so sind diese mit anzugeben.

Aufgrund der wiederkehrenden Unterhaltung bei den wassergebundenen Wegen, Banketten

sowie Risssanierungen und der notwendigen kurzfristigen Bearbeitung auftretender

Schadstellen wird die Gemeindevertretung um Beschluss gebeten, die notwendigen

Priorisierungen sowie Ausschreibungen in den kommenden Jahren auf das Amt

Schönberger Land zu delegieren.

Die Prioritätenliste wird jährlich in Abstimmung mit der Bürgermeisterin fortgeschrieben,

ergänzt und aktualisiert sowie der Gemeinde zur Kenntnis gegeben.

Eine Abarbeitung der Schadstellen kann nur mit entsprechend bereitgestellten Mitteln erfolgen.

Die Haushaltsmittel werden dazu jährlich angepasst, aktualisiert und angemeldet und die

Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der eingestellten und bewilligten Mittel

abgearbeitet.

Für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Schlaglöcher in Asphaltflächen und Banketten wird weiterhin versucht dies mit den Gemeindemitarbeitenden abzuarbeiten.

Zusätzlich sind aber auch hier Mittel zur Verfügung zu stellen, da die Gemeindemitarbeitenden aufgrund fehlender, gesetzlich vorgeschriebener, Sicherheitsausstattung (verkehrsrechtliche Daueranordnung/ Absperrmaterial/ Fahrzeugausstattung) momentan nicht die entsprechenden Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen dürfen.

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Prioritätenliste 2025 der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage.

 

2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen

entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich

der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Bürgermeisterin.

 

3. Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen im Asphaltbereich wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeinde erneut vorgelegt.

 

4. Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen

Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der

Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden

gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden

Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung

erfolgt durch die Bürgermeisterin.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

450.000,00 €

00,00 €

77.800 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

450.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/5233

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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