Beschlussvorlage - 2/102/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Die Stadtvertretung hat am 27.02.2020 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg beschlossen. Dabei wurde in § 3 Abs. 4 der Satzung folgende Regelung getroffen:

"Von der Steuerpflicht ausgenommen sind: - Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- und Berufsausbildung eine Nebenwohnung innehaben."

Diese Regelung ist nach Auffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nichtig, da Sie gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen würde.

 

 

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Beschlussvorschlag

  Die Stadtvertretung hebt den Beschluss vom 27.02.2020 auf.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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