Beschlussvorlage - 4/219/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die ambitionierten Zielvorgaben der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und des Landkreises Nordwestmecklenburgs für die Umgestaltung der Strom- und Wärmeversorgung sowie des Mobilitätssektors, die unter anderem im Landesenergiekonzept, auch in der Teilfortschreibung Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburgs aufgeführt werden, erfordern eine sorgfältige und koordinierte Planung in den ländlichen Gemeinden.

Auf Grund der unterschiedlichen natürlichen Ressourcen und diverser gesetzlicher Bestimmungen gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Konzeptansätzen für eine zukünftige Energieversorgung.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Machbarkeitsstudie in der Stadt Schönberg durchzuführen, die eine sinnvolle Verknüpfung der einzelnen energetischen Sektoren Strom und Wärme betrachtet.

Ziel ist es, die unter wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekten besten Konzeptansätze in der Stadt zu identifizieren. Dabei stehen neben den möglichen Energieerzeugungsanlagen vor allem auch die örtlichen Abnehmer aus dem Gewerbe, den Privathaushalten sowie kommunale Liegenschaften mit Ihren Energiebedarfen im Focus. Eine gemeindeorientierte Betrachtungsweise unter Berücksichtigung demografischer Wandlungsprozesse kann hier die nachhaltigsten Konzeptansätze identifizieren. Aufbauen kann eine solche Untersuchung auf den vielfältigen Arbeits- und Datengrundlagen, die durch das Regionale Energiekonzept Westmecklenburg (RENK) und durch den landesweit einmaligen Portalbereich „Energie“ des Geoportals Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt werden.

Da sich sowohl der Bund, das Land und der Landkreis hohe Ziele im Bereich der Umstellung der Energieproduktion sowie des Klimaschutzes gesteckt haben, wird die Konzepterarbeitung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern weitreichend gefördert, was auch eine zügige Inangriffnahme nahelegt. Zudem können sich durch die Bestrebungen des Bundes, des Landes und des Landkreises Nordwestmecklenburgs zur Versorgung der Bürger der Gemeinden mit einer Breitbandinfrastruktur in den kommenden zwei Jahren Synergieeffekte bei der Konzeptumsetzung ergeben.

Grundlagen für Förderungen hierfür sind aktuell unter anderem: - Klimaschutzförderrichtlinie des Landes MV (Aktionsplan Klimaschutz) - Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V.

Grundsätzlich werden Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen mit bis 75% der förderfähigen Kosten durch das Land MV gefördert.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Schönberg will die Entwicklung des zukünftigen Energieversorgungssystems in ihrem Bereich aktiv gestalten, um die langfristige  Sicherung der Daseinsvorsorge für die Bürger zu sichern.

2. Der Bürgermeister der Stadt Schönberg wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Ausschreibung und Beauftragung einer Machbarkeitsstudie über die energetischen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt unter der Maßgabe einer maximalen Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vorzubereiten und umzusetzen.

3. Ziel einer solchen Untersuchung ist, eine Entscheidungsgrundlage für die Stadt zu erarbeiten, auf der konkrete energetische Projekte im gemeindlichen Einvernehmen umgesetzt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

50.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

12.500,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

37.500,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

51103

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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