Beschlussvorlage - 3/034/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Sommer 2020 erfolgt die Deckenerneuerung der L02 in Herrnburg, dabei wird die Straße so gesperrt, dass die FF Herrnburg den Bereich Herrnburg „Nord“ nicht mehr vom Gerätehaus erreichen kann. Um den Brandschutz während der Bauphase auch für Herrnburg „Nord“ sicherzustellen, wurden 2 Lösungsvarianten geprüft:

 

1. Anmietung von Fahrzeugzelthallen:

Eine Anfrage für die Anmietung entsprechender Fahrzeugzelthallen wurde vom Gemeindewehrführer bei der Firma Jansen unternommen, die Kosten inkl. Lieferung und Aufbau für 2 Monate betragen ca. 16.500,- €.

 

Pro: Kein extra Bauzaun notwendig, Professionelle Aufstellung, Abschließbare Halle

Contra: Kosten

 

2. Kauf von Zeltgaragen:

 Kauf von zwei Zeltgaragen bei dem Anbieter Profizelt24

 Kosten: für HLF 20 = 2.639,- €

 Kosten: für DLK     = 2.739,- €

 Lieferung Spedition ca.    300,- €

   Gesamt: ca. 5.700,- € (brutto)

Pro: Selbstmontage durch Feuerwehr, Weiterverwendung durch Bauhof oder für kulturelle Veranstaltungen möglich

Contra: ein zusätzlicher Bauzaun wird benötigt,

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die 2 Variante, Kauf von Zeltgaragen, die wirtschaftlichste Lösung darstellt.

 

Daraufhin hat der Bürgermister am 17.03.2020 die Eilentscheidung für die außerplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung von zwei Zeltgaragen getroffen.

 

Nach 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V bedürfen Eilentscheidungen des Bürgermeisters der Genehmigung der Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.700,- € für die Anschaffung von zwei Zeltgaragen.

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung erfolgt aus dem Budget 12600 (Verschiebung von Mitteln)

 

12600.5613 Aufwendungen Dienstreisen etc. Minderausgaben 5.700,- €

12600.0820 Betriebs- und Geschäftsausgaben Mehrausgaben 5.700,- €

 

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Anlagen

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