Beschlussvorlage - 2/106/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß  § 48 Abs 2 Nr. 3 KV MV hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Gemeinde Selmsdorf plant die Durchführung folgender Maßnahmen:

 

Planung Neubau Gemeindehaus

Neubau Feuerwehrgerätehaus

Erschließung Gewerbegebiet Kurzstucken

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 nebst Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTVERÄNDERUNG

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

2020  610.00,00 €

2021 2.645.400 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

2020 unverändert 964.700 €

2021 1.324.600 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produkte

11401, 12600, 57100

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

 

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Anlagen

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